Kriterien für die Vermietung des Vereinsheimes und Freizeitgeländes auf dem Tobel
1. Nutzungsberechtige Personen:
Mitglieder und Mitarbeiter*) des CVJM Mönsheim können nach Absprache
das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen nicht beeinträchtigt sind.
Schulklassen (auch von anderen Gemeinden), Kindergärten sowie kirchliche Gruppen
können ebenfalls nach Absprache das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen
nicht beeinträchtigt sind. Die Jugendgruppen haben aber immer Vorrang.
Vereinsfremde Personen können bei der Tobelbelegung in der Regel
nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Im Zeitraum März bis Oktober
ist einmal pro Monat auch eine Belegung für Privatpersonen aus Mönsheim möglich.
Gruppen bei denen die Gefahr besteht, dass es zur Störung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung kommt, werden nicht zugelassen.
Die letztendliche Entscheidung trifft der CVJM-Ausschuss.
2. Anmietung**):
Die Anmietung muss schriftlich und mindestens 6 Wochen vorher erfolgen. Für Privatpersonen
ist die Anmietung höchstens 26 Wochen vor dem Belegungstermin und nur im Jahr der Belegung
möglich.
Angaben über den Grund und die Anzahl der Personen müssen geleistet werden. Die anmietende
Person muss volljährig und geschäftsfähig sein.
3. Kaution**):
Für die Belegung muss bei Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,- € hinterlegt
werden. Wenn nur die Feuerstelle benutzt wird entfällt die Kaution.
Bei Rückgabe des Schlüssels und Abnahme wird die Kaution zurückerstattet.
a) Platz mit Feuerstelle und WC | 30,- € | ||
b) Platz mit Feuerstelle und Tobelheim | |||
c) Für Zeltlager: | |||
Übernachtung (im eigenen Zelt) | 2,- € | pro Person und Nacht | |
Tobelheim | 20,- € | pro Tag | |
Strom | -,40 € | pro kWh (Stand: 2017) | |
Wasser (und Abwasser) | 4,50 € | pro m³ (Stand: 2017) | |
Brennholz (soweit vorhanden) | 30,- € | pro angefangenem SRM |
Für Mitglieder und Mitarbeiter*) des CVJM Mönsheim gibt es Ermäßigungen.
Für die Mönsheimer Kindergärten und die Grundschule Mönsheim entfällt die Gebühr.
Bei Vermietungen des Tobelheimes im Winterhalbjahr werden für Heizkosten pauschal 20,- € berechnet.
*) Als "Mitarbeiter" im Sinne dieser Tobelbelegungskriterien gilt jede Person, die mindestens
einmal im Jahr im CVJM Mönsheim aktiv mitarbeitet, z.B. bei Jugendgruppen, Tobelcafé, Eiscafé,
PfiLa, KiFeTa etc.
**) Die Punkte 2 und 3 entfallen für Mitglieder und Mitarbeiter*) des CVJM Mönsheim.