Kriterien für die Vermietung des Vereinsheimes und Freizeitgeländes auf dem Tobel
1. Nutzungsberechtige Personen:
Mitglieder und Mitarbeiter1) des CVJM Mönsheim können nach Absprache
das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen nicht beeinträchtigt sind.
Schulklassen (auch von anderen Gemeinden), Kindergärten sowie kirchliche Gruppen
können ebenfalls nach Absprache das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen
nicht beeinträchtigt sind. CVJM und kirchliche Veranstaltungen haben bei den Vermietungen
stets Vorrang.
Vereinsfremde Personen können bei der Tobelbelegung in der Regel
nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Im Zeitraum März bis Oktober
ist einmal pro Monat auch eine Belegung für Privatpersonen aus Mönsheim möglich.
Für Privatveranstaltungen sind max. 150 Personen erlaubt.
Gruppen bei denen die Gefahr besteht, dass es zur Störung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung kommt, werden nicht zugelassen.
Die letztendliche Entscheidung trifft der CVJM-Ausschuss.
2. Anmietung2):
Die Anmietung muss schriftlich und mindestens 6 Wochen vorher erfolgen. Für Privatpersonen
und bei eintägigen Belegungen ist die Anmietung höchstens ein halbes Jahr (26 Wochen) vor
dem Belegungstermin und nur im Jahr der Belegung möglich.
Angaben über den Grund und die Anzahl der Personen müssen geleistet werden. Die anmietende
Person muss volljährig und geschäftsfähig sein.
3. Kaution2):
Für die Belegung muss bei Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,– € hinterlegt
werden. Wenn nur die Feuerstelle benutzt wird entfällt die Kaution.
Bei Rückgabe des Schlüssels und Abnahme wird die Kaution zurückerstattet.
Grundgebühr: | ||
a) Platz mit Feuerstelle und Tobelheim | 150,– € pro Tag | |
b) Platz mit Feuerstelle und WC | 30,– € pro Tag | |
c) Für Zeltlager: | ||
• Übernachtung (im eigenen Zelt) | 3,– € pro Person und Nacht | |
• Tobelheim | 25,– € pro Tag | |
Zusätzlich zur Grundgebühr werden jeweils folgende Kosten nach Verbrauch berechnet: | ||
• Strom | 0,50 € pro kWh | |
• Wasser (und Abwasser) | 6,– € pro m³ | |
• Brennholz (soweit vorhanden) | 30,– € pro angefangenem SRM | |
• Ggf. Heizstrom | 0,40 € pro kWh (Elektrofußbodenheizung!) |
Für Mitglieder und Mitarbeiter1) des CVJM Mönsheim gibt es Ermäßigungen, für die Mönsheimer Kindergärten und die Grundschule Mönsheim gilt die verminderte Gebühr (b)) auch bei Belegung des Tobelheimes.
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