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Benutzungsordnung für das Vereinsheim und das Freizeitgelände auf dem Tobel

Tobelheim/Platz:

  • Der Platz sowie die Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln, Beschädigungen sind bei der Abnahme mitzuteilen.
  • Der Mieter haftet für entstandene Schäden.
  • Das Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet.
  • Die benutzten Räume müssen nass herausgewischt werden.
  • Toiletten und Waschbecken sind vom Mieter zu reinigen.
  • Das Tobelheim, der Vorplatz sowie das gesamte Tobelgelände müssen am Folgetag der Belegung bis spätestens 11 Uhr geräumt und gereinigt sein.
  • Der Platz darf nur zum Be- und Entladen befahren werden, bei schlechtem Wetter ist das Befahren des Platzes zu vermeiden.
  • Parken ist auf dem Platz lediglich zwischen Schranke und Tobelheim erlaubt (ansonsten gibt es Parkmöglichkeiten außerhalb des Platzes unten an der Koppel).

Grillbenutzung:

  • Feuer darf nur an der vorgesehenen Stelle gemacht werden.
  • Holz muss selbst mitgebracht werden.

Abfallentsorgung:

  • Der anfallende Müll ist von jeder Gruppe vollständig und auf eigene Kosten zu entsorgen. Andernfalls wird die Beseitigung durch den CVJM Mönsheim vorgenommen und die anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Allgemeines:

  • Die Benutzung des Platzes und der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung behält sich der CVJM Mönsheim vor, den Mieter sofort von der Platz- sowie Heimnutzung auszuschließen.
  • Um verantwortungsbewussten und zurückhaltenden Alkoholkonsum wird gebeten.
  • Vorgaben zu Musik/Lautstärke und Nachtruhe ab 22 Uhr sind zu beachten.
  • Das Abbrennen von Feuerwerken ist außerhalb der Silvesterzeit grundsätzlich nicht erlaubt.