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Kriterien für die Vermietung des Vereinsheimes und Freizeitgeländes auf dem Tobel

1. Nutzungsberechtige Personen:
Mitglieder und Mitarbeiter1) des CVJM Mönsheim können nach Absprache das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen nicht beeinträchtigt sind.
Schulklassen (auch von anderen Gemeinden), Kindergärten sowie kirchliche Gruppen können ebenfalls nach Absprache das Tobelheim benutzen, sofern die Jugendgruppen nicht beeinträchtigt sind. CVJM und kirchliche Veranstaltungen haben bei den Vermietungen stets Vorrang.

Vereinsfremde Personen können bei der Tobelbelegung in der Regel nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Im Zeitraum März bis Oktober ist einmal pro Monat auch eine Belegung für Privatpersonen aus Mönsheim möglich. Für Privatveranstaltungen sind max. 150 Personen erlaubt.
Gruppen bei denen die Gefahr besteht, dass es zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt, werden nicht zugelassen.
Die letztendliche Entscheidung trifft der CVJM-Ausschuss.

2. Anmietung2):
Die Anmietung muss schriftlich und mindestens 6 Wochen vorher erfolgen. Für Privatpersonen und bei eintägigen Belegungen ist die Anmietung höchstens ein halbes Jahr (26 Wochen) vor dem Belegungstermin und nur im Jahr der Belegung möglich.
Angaben über den Grund und die Anzahl der Personen müssen geleistet werden. Die anmietende Person muss volljährig und geschäftsfähig sein.

3. Kaution2):
Für die Belegung muss bei Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,– € hinterlegt werden. Wenn nur die Feuerstelle benutzt wird entfällt die Kaution.
Bei Rückgabe des Schlüssels und Abnahme wird die Kaution zurückerstattet.

4. Gebühren3):
a) Platz mit Feuerstelle und Tobelheim 150,– € pro Tag (bei mehr als 60 Personen: 250,– €)
b) Platz mit Feuerstelle und WC 30,– € pro Tag
c) Für Zeltlager:
• Übernachtung (im eigenen Zelt) 3,– € pro Person und Nacht
• Tobelheim 25,– € pro Tag
• Strom 0,50 € pro kWh
• Wasser (und Abwasser) 6,– € pro m³
• Brennholz (soweit vorhanden) 30,– € pro angefangenem SRM

Für Mitglieder und Mitarbeiter1) des CVJM Mönsheim gibt es Ermäßigungen, für die Mönsheimer Kindergärten und die Grundschule Mönsheim gilt die verminderte Gebühr (b)) auch bei Belegung des Tobelheimes.
Ggf. anfallende Heizkosten (Elektrofußbodenheizung!) werden nach Verbrauch abgerechnet. Bei größeren Privatveranstaltungen mit mehr als 60 Personen werden Strom und Wasser/Abwasser wie bei Zeltlagern ebenfalls nach Verbrauch abgerechnet.

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1) Als "Mitarbeiter" im Sinne dieser Tobelbelegungskriterien gilt jede Person, die im CVJM Mönsheim aktiv mitarbeitet, z.B. bei Jugendgruppen, Tobelcafé, Eiscafé, PfiLa, KiFeTa etc.
2) Die Punkte 2 und 3 entfallen für Mitglieder und Mitarbeiter1) des CVJM Mönsheim.
3) Stand: 1.5.2023, es werden jeweils die zum Zeitpunkt der Belegung geltenden Gebühren abgerechnet.